Entscheidungen stiftungsrechtlich - chronologisch
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OGH 19.03.2010, 6Ob8/10k - Berichtigung des Namens der Privatstiftung im Firmenbuch
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar² , § 2 Rz 17. Download |
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OLG Innsbruck 5.3.2010, 3 R 13/10 a - Bestellung des Vorstandes einer Privatstiftung durch einen Stifter, der auch Begünstigter ist
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OGH 14.01.2010, 6 Ob 261/09i - Fortsetzung einer aufgelösten Privatstiftung?
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 35 Rz 4, 20. Download |
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OGH 14.01.2010, 6 Ob 234/09v - Parteistellung im Verfahren nach § 31 PSG
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 31 Rz 8. Download |
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OGH 17.12.2009, 6 Ob 233/09x - Grobe Pflichtverletzung als Abberufungsgrund
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 27 Rz 15 ff, § 17 Rz 92 ff. Download |
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OGH 14.12.2009, 3 Ob 169/09p – Form und die Protokollierung der Beschlussfassung der Stiftungsorgane Da das PSG keine näheren Vorschriften über die Form und die Protokollierung der Beschlussfassung der Stiftungsorgane enthält bleibt die Regelung daher den konkreten Stiftungen selbst überlassen und ist im Einzelfall zu beurteilen, welche Folge die Nichteinhaltung bestimmter Regeln hat.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 28 Rz 12 ff. Download |
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OGH 16.10.2009, 6 Ob 145/09 f - Vertrauenspersonen von Begünstigten im Stiftungsvorstand?
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 15 Rz 18 ff. Download |
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OGH 18.09.2009, 6 Ob136/09g – Gestaltungsrechte nach Wegfall eines Stifters
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 3 Rz 50 ff, § 34 Rz 11. Download |
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OGH 05.08.2009, 6 Ob 42/09 h - Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands durch Begünstigte und zur Frage der Zulässigkeit eines begünstigten- dominierten Beirats
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OGH 02.07.2009, 6 Ob 101/09k – nochmals: kein Auskunftsanspruch potenziell Begünstigter
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar² , § 30 Rz 1a ff. Download |
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OGH 16.4.2009, 6 Ob 239/08b – Prüfung des Konzernabschlusses einer Privatstiftung durch den Stiftungsprüfer
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar² , §§ 18 Rz 12 f, 21 Rz 8. Download |
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OGH 26.3.2009, 6 Ob 255/08f - Abberufung eines Stiftungsvorstands aus wichtigem Grund Die Frage, ob ein „wichtiger Grund“ für die Abberufung eines Mitglieds eines Stiftungsorgans (im Anlassfall: des Stiftungsvorstands) gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Im konkreten Fall hat der Vorsitzende eines Stiftungsvorstands dadurch, dass er die Änderung der Stiftungszusatzurkunde den übrigen Mitgliedern des Stiftungsvorstands erst Monate nach dem Tag der Änderung bekanntgab, seine Pflicht zur Offenheit und zum Informationsaustausch den anderen Mitgliedern des Stiftungsvorstands gegenüber grob verletzt. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar² , § 15 Rz 120 ff, § 27 Rz 15ff, § 33 Rz 72 Download |
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OGH 15.1.2009, 6 Ob 235/08i - Konkurs über das Vermögen eines Stifters Hat sich der Stifter den Widerruf vorbehalten und ist er Letztbegünstigter oder soll ihm im Falle der Auflösung der Privatstiftung aus anderen Gründen deren verbleibendes Vermögen zufallen, kann der Masseverwalter des Stifters den Widerrufsvorbehalt ausüben. Der Antrag des im Konkurs über das Vermögen des Stifters bestellten Masseverwalters auf Aufhebung eines vom Stiftungsvorstand gefassten Auflösungsbeschlusses ist nur dann zulässig, wenn der Konkursmasse gerade durch die Auflösung der Privatstiftung Zuflüsse oder Vorteile aus der Privatstiftung entgehen, die sie sonst erhalten hätte. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 34 Rz 18a, § 35 Rz 20, 19 Download
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OLG Wien 10.10.2008, 28 R 187/08p - Abberufung des Stiftungsvorstands auf Antrag von Begünstigten
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 27 Rz 28 ff. Download |
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OGH 23.09.2008, 10 Ob 46/08z – Auskunftspflicht nach §102 AußStrG Eine Privatstiftung kann eine „Person" sein, „deren Einkommen oder Vermögen für die Entscheidung über den gesetzlichen Unterhalt zwischen in gerader Linie verwandten Personen von Belang ist" und die dem Gericht darüber Auskunft zu geben und die Überprüfung von deren Richtigkeit zu ermöglichen hat (§ 102 Abs 1 AußStrG). Es besteht eine Verpflichtung des Ersuchten zur Auskunftserteilung (§ 102 Abs 4 Satz 2 AußStrG). Der Wortlaut des § 102 Abs 1 AußStrG und die Regelung des Abs 2 dieser Gesetzesstelle machen klar, dass es für die Auskunftspflicht nicht erheblich ist, ob der Ersuchte „direkt" unterhaltspflichtig ist.
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OLG Linz 13.8.2008, 6 R 138/08v – Bucheinsicht eines potentiell Begünstigten Einem potentiellen Begünstigten stehen die Auskunftsrechte nach § 30 PSG nicht zu. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 30 Rz 2b. Download |
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OGH 5.6.2008, 9 ObA 149/07p - Vertragsbedienstetengesetz §1 Abs2 VBG ist (jedenfalls) auf gemeinnützige Privatstiftungen, deren Verwaltung vom Bund dominiert wird, anzuwenden. |
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OLG Wien 27.5.2008, 28 R 262/07s – Minderjähriger Stifter und Änderung der Stiftungsurkunde Ist die ursprünglich aufgrund der Minderjährigkeit eines Mitstifters mangelhafte Stiftungserrichtung durch pflegschaftsgerichtliche Genehmigung saniert und hat nach der Stiftungsurkunde nur ein anderer Mitstifter das Änderungsrecht gemäß § 33 Abs 2 erster Fall PSG, so bedarf es zur Änderung der Stiftungsurkunde keiner neuerlichen pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung für den minderjährigen Mitstifter. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 3 Rz 27. Download |
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OGH 10.4.2008, 2 Ob 65/08k – Vertretung der Vorstiftung Die Privatstiftung kann bereits vor ihrer Eintragung im Firmenbuch als sogenannte "Vorstiftung" Verträge abschließen. Sie wird dabei durch die zur Vertretung der Privatstiftung berufenen Organe vertreten. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 3 Rz 27. Download |
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OGH 13.3.2008, 6 Ob 49/07k, 6 Ob 50/07k - Rechtsmittellegitimation der Privatstiftung, (nachträgliche) Änderung der Regelungen über die Ausübung der Stifterrechte, Besetzung des Beirats, Erweiterung der zustimmungspflichtigen Geschäfte in einer durch den Beirat beschlossenen Geschäftsordnung Lehnt das Firmenbuchgericht die vom Vorstand in vertretungsbefugter Anzahl angemeldete Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde ab, so tritt eine Beschwer der Privatstiftung ein, sie ist als Partei rekurs- und revisionsrekursberechtigt. Haben sich sämtliche Stifter nach dem Inhalt der auszulegenden Stiftungsurkunde das unbeschränkte Änderungs- und Widerrufsrecht vorbehalten und zugleich Regelungen über eine (zeitlich gestaffelte) Ausübung der Stifterrechte getroffen, so liegt darin bloß ein zeitlicher Ausschluss von der Ausübung dieser Rechte, nicht aber ein Verzicht auf das Änderungs- und Widerrufsrecht; der nach der Regelung jeweils ausübungsberechtige Stifter ist auch zu einer Neuordnung der Ausübung der Stifterrechte berechtigt.Die Stiftungsurkunde muss den Umfang der zustimmungspflichtigen Geschäfte nicht abschließend definieren. Die Erklärung einer Geschäftsordnung für den Stiftungsvorstand ist zulässig.Ob der Beirat ein dem Aufsichtsrat vergleichbares Organ ist, bestimmt sich vorrangig nach den in der Stiftungsurkunde eingeräumten Überwachungs- und Zustimmungsrechten. Ist die dem Beirat zugewiesene Funktion einem Aufsichtsrat vergleichbar, ist eine Doppelmitgliedschaft im Stiftungsvorstand und Beirat nicht zulässig. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 3 Rz 46a f, § 14 Rz 67 ff, § 33 Rz 37, Entscheidungsbesprechung GesRZ 2008, 163 ff. Download |
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OLG 28.2.2008, 28 R 253/07t – Änderung der Stiftungserklärung durch den Vorstand; Unzulässigkeit von Selbstzweckstiftungen Bei der (Sparkassen)-Privatstiftung ist eine Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand nur möglich, wenn der Stiftungszweck gewahrt bleibt und wenn die Änderung zur Anpassung an geänderte Verhältnisse erforderlich ist. Reine Selbstzweck-Stiftungen sind unzulässig. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 27a SpG Rz 11, 14. Download |
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OGH 6.11.2007, 10 Ob 93/07k – Zuwendungen als eigene Einkünfte Als „eigene Einkünfte" des Unterhaltsberechtigten sind auch Zuwendungen durch eine Privatstiftung zu veranschlagen. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 5 Rz 11 ff. Download |
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OGH 3.10.2007, 6 Ob 221/07d – Rechtspersönlichkeit der Privatstiftung Eine Privatstiftung stellt eine eigenständige Rechtsperson dar, die sich nicht (mehr) im Privateigentum des Stifters befindet. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 1 Rz 5, 8 f. Download |
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OGH 16.8.2007, 3 Ob 169/07k - Vererbbarkeit von Ansprüchen des Stifters
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2 , § 21 Rz 17, § 37 Rz 2, 8; Entscheidungsbesprechung GesRZ 2008, Heft 1. download |
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OLG Wien 22.6.2007, 28 R 57/07v - Bestellung des (ersten) Stiftungsprüfers
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 20 Rz 20f |
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OGH 21.6.2007, 6 Ob 95/07 z - Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 35 Rz 10, § 27a SpG Rz 17 |
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OGH 5.6.2007, 10 Ob 45/07 a - Änderungs- und Widerrufsvorbehalt und Schenkungspflichtteil
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, Einl Rz 23 ff; Entscheidungsbesprechung GesRZ 2007, 437 ff |
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OGH 25.5.2007, 6 Ob 87/07 y, 6 Ob 88/07 w - Anmeldung der Änderung der Stiftungserklärung
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 33 Rz 70 |
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OGH 25.5.2007, 6 Ob 18/07 a - Verzicht auf Stifterrechte
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 46b |
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OGH 25.5.2007, 6 Ob 77/07 b - Unterbrechung des Firmenbuchverfahrens
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 40 |
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OLG Wien 26.3.2007, 28 R 1/07 h - Nachträglicher Vorbehalt über Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde Hat sich ein Stifter die Änderung der Stiftungserklärung vorbehalten, kann er durch eine
Änderung der Stiftungsurkunde auch den Vorbehalt der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde nachträglich einfügen. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 9 Rz 22, § 33 Rz 35 ff |
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OLG Wien 9.3.2007, 28 R 195/06 m - Feststellung der Begünstigten durch Stelle Ist die Feststellung der Begünstigten einer Stelle iSd § 5 PSG übertragen, beginnt die
Begünstigtenstellung in einem solchen Fall gemäß § 5 PSG erst mit der Entscheidung der vom Stifter dazu berufenen Stelle. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 5 Rz 38 |
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OLG Wien 15.2.2007, 28 R 146/06 f - Wirksamkeit des Rücktritts des Stiftungsvorstands Ein Firmenbuchverfahren über die Eintragung eines Gesellschafterwechsels bei einer GmbH, der von der Wirksamkeit des Widerrufs einer Privatstiftung abhängt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Widerrufs unterbrochen werden. Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Rücktritts von Mitgliedern des Stiftungsvorstands ist bei Amtsniederlegung das Datum der Wirksamkeit der Niederlegung. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 126, § 24 Rz 27 |
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OGH 21.12.2006, 6 Ob 93/06 d - Auflösung einer "Selbstzweck" - Stiftung
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 13 ff, § 6 Rz 15, § 35 Rz 18b |
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OGH 18.12.2006, 8 Ob 126/06 x - Erklärungen (Zusagen) eines Stifters
N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 17 Rz 23 |
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OLG Wien 23.11.2006, 28 R 183/06 - Verzicht auf Stifterrechte
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 46b |
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OLG Wien 23.11.2006, 28 R 151/06 s - Keine Rechtsmittelbefugnis des Stifters
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 27 Rz 28 |
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OGH 14.9.2006, 6 Ob 199/06 t - Vergütung der Mitglieder des Stiftungsvorstands
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 17 Rz 95 |
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OGH 31.8.2006, 6 Ob 155/06 x - Rechtliche Beratung und Vertretung der Privatstiftung durch ein Mitglied des Stiftungsvorstands
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 17 Rz 94 |
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OGH 3.8.2006, 8 Ob 107/05 a - Schenkung auf den Todesfall und Widerrufsverzicht
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OLG Wien 14.6.2006, 28 R 62/06 b - Löschung von Organen im Firmenbuch (Nur) zurückgetretene oder abberufene Vorstandsmitglieder (einer Aktiengesellschaft oder einer Privatstiftung) können ihre eigene Löschung im Firmenbuch analog § 17 Abs 2 GmbHG beantragen.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 135 |
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OGH 24.5.2006, 6 Ob 78/06 y - Kein Verzicht auf Stifterstellung Ein Verzicht auf die Stifterstellung ist nicht möglich.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 15 |
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OGH 27.4.2006, 6 Ob 19/06 x - Letztbegünstigter und Änderung der Stiftungserklärung
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 6 Rz 15 f, § 33 Rz 61b |
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OGH 26.4.2006, 3 Ob 217/05 s, 3 Ob 16/06 h - Pfändung des Gestaltungsrechtes auf Änderung der Stiftungsurkunde
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 33 Rz 74 ff, § 34 Rz 16 ff |
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OGH 9.3.2006, 6 Ob 166/05 p - Treuepflicht bei Stiftermehrheit 1. Zwischen mehreren Mitstiftern einer Privatstiftung kann eine wechselseitige Treuebindung bestehen, aus der sich im Einzelfall auch eine Pflicht zur Änderung der Stiftungserklärung (bzw zur Mitwirkung an derselben) ergeben kann.
2. Inhalt und Grenzen der Treuebindung richten sich nach dem Stiftungszweck und den den Mitstiftern zustehenden Einwirkungsmöglichkeiten. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 14 Rz 24; Aufsichtsrat aktuell 2006, Heft 3, 16 ff |
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OLG Wien 27.2.2006, 28 R 318/05 y - Auflösung einer Selbstzweckstiftung Ein Letztbegünstigter ist nicht legitimiert, die gerichtliche Auflösung einer Selbstzweckstiftung zu beantragen.
weiterführend N. Arnold, GeS 2005, 282 |
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OGH 20.2.2006, 2 Ob 277/04 f - Unwirksame Bestellung eines Mitgliedes des Stiftungsvorstands Eine unwirksame Bestellung eines Mitgliedes des Stiftungsvorstands heilt nicht.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 56 |
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OGH 16.2.2006, 6 Ob 178/05 b - Zur Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands 1. Die Frage der Wirksamkeit der Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands (oder der Rechtmäßigkeit ihrer Abberufung) ist im streitigen Rechtsweg zu klären.
2. Firmenbucheintragungen über die Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands wirken (auch) bei Privatstiftungen lediglich deklarativ. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 123 |
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OLG Wien 31.1.2006, 28 R 258/05 z - Kein Verzicht auf Stifterstellung Ein Verzicht auf die Stifterstellung ist nicht möglich.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 15 |
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OGH 1.12.2005, 6 Ob 254/05 d - Konzernabschluss und Privatstiftung Ein von der Privatstiftung aufgestellter (und dementsprechend im Firmenbuch nicht offengelegter) Konzernabschluss kann die Tochtergesellschaften (der Privatstiftung) nicht von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses (bzw Teilkonzernabschlusses) befreien.
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OGH 1.12.2005, 6 Ob 217/05 p - Privatstiftungen: Keine Aufsichtsratspflicht bei bloßer Leitungsmöglichkeit
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, §§ 20, 22, 24, 27, 40 |
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OLG Wien 29.11.2005, 28 R 189/05 b - Gerichtliche Auflösung einer Privatstiftung und Gläubigerzugriff auf/über Stifterrechte
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OLG Wien 17.11.2005, 28 R 249/05 a - Zur Namenswahl von Privatstiftungen
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OLG Wien 2.8.2005, 28 R 147/05 a - Nochmals zur Aufsichtsratspflicht bei Privatstiftungen
weiterführend N. Arnold, GeS 11-12/2005, 424 ff; Aufsichtsrat aktuell 2005, Heft 4, 12; PSG-Kommentar2, § 22 Rz 11 ff |
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OLG Wien 2.8.2005, 28 R 184/05 t - Abwicklung von Privatstiftungen Ein einmaliger Gläubigeraufruf ist bei der Abwicklung einer Privatstiftung ausreichend.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 36 Rz 7; GeS aktuell 11-12/2005, 423 f |
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OLG Wien 19.4.2005, 28 R 277/04 t - Feststellungsklage zur Frage, ob der Stiftungsvorstand aufrecht bestellt ist Ein Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit der Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands in der Privatstiftung ist dem streitigen Verfahren zuzuordnen.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 123, § 40 Rz 7 |
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OLG Wien 22.2.2005, 28 R 274/04 a - (Unzulässige) „Selbstzweck“-Stiftungen und Aufsichtsratspflicht bei Privatstiftungen
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 13, § 24 Rz 3 ff, 13 ff; § 35 Rz 17; Entscheidungsbesprechung N. Arnold, GeS 2005, 282 ff |
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OLG Wien 30.12.2004, 28 R 228/04 m - Anträge von Begünstigten
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 27 Rz 27ff, § 30 Rz 2ff |
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OGH 15.12.2004, 6 Ob 180/04 w - (vorgelagerter) Auskunftsanspruch von (potenziell) Begünstigten
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 15 Rz 19, § 31 Rz 3 ff, § 30 Rz 2 ff, § 35 Rz 18; ausführliche Entscheidungsbesprechung N. Arnold, GeS 2005, 154 |
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OLG Wien 23.9.2004, 28 R 164/04 z - Zur inneren Ordnung von Stiftungsorganen
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 28 Rz 1 ff. |
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OLG Wien 31.8.2004, 28 R 136/04 g - Namensausschließlichkeit bei Privatstiftungen Der Name einer Privatstiftung muss sich von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich unterscheiden. Die Unterscheidbarkeit gilt für alle (österreichweit) im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen und nicht bloß für jene, deren Sitz in derselben Gemeinde liegt.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 2 Rz 6 ff; Entscheidungsbesprechung GeS 2004, 477 f |
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OGH 12.8.2004, 1 Ob 166/04 z - Kein nachträglicher Erwerb der Stifterstellung aber Sanierung einer fehlenden pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 13 f, 26 f; ausführliche Entscheidungsbesprechung GeS 2004, 475 ff |
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OGH 27.5.2004, 6 Ob 61/04 w - Änderung der Ausübung von Gestaltungsrechten bei Stiftermehrheit
weiterführend Entscheidungsbesprechung N. Arnold, GeS aktuell 2004, 391 ff; und PSG-Kommentar2, § 3 Rz 47 ff und § 33 Rz 40 ff |
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OGH 29.4.2004, 6 Ob 7/04 d - Nochmals: Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand
weiterführend N. Arnold, Entscheidungsbesprechung GeS aktuell 2004, 343 ff und PSG-Kommentar2, § 33 Rz 28 ff und 55 ff |
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OGH 29.4.2004, 6 Ob 45/04 t - Formungültige Errichtung einer Privatstiftung von Todes wegen
weiterführend Entscheidungsbesprechung N. Arnold, GeS aktuell 2004, 477 f, und PSG-Kommentar2, § 8 Rz 2, 6, 9 und § 39 Rz 6 ff |
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OGH 25.3.2004, 6 Ob 187/03 y - Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand
weiterführend N. Arnold, Entscheidungsbesprechung GeS aktuell 2004, 240 ff und PSG-Kommentar2, § 33 Rz 28 ff und 55 ff |
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OLG Wien 20.1.2004, 28 R 366/03 d - Rücktritt von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und Anmeldung zum Firmenbuch
weiterführend Entscheidungsbesprechung N. Arnold, Ges aktuell 2004, 131 ff |
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OGH 14.10.2003, 1 Ob 227/03 v - Zusammenfassung von Grundsätzen der Privatstiftung Zusammenfassung von allgemeinen Grundsätzen.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 8 f, § 3 Rz 55 |
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OGH 11.9.2003, 6 Ob 106/03 m - Widerruf der Privatstiftung durch Sachwalter Gestaltungsrechte der Stifter sind nicht vertretungsfeindlich. Der Sachwalter eines Stifters kann (soweit vorbehalten) den Widerruf der Privatstiftung für diesen erklären.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, §§ 3 Rz 44, 33 Rz 38 f, 34 Rz 7 f. (ausführliche Entscheidungsbesprechung in GeS aktuell 2003, 479 ff). |
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LG ZRS Wien, 11.6.2003, 47 R 403/03 t - Nachstiftung ist kein Vorerwerbsfall Nach- und Zustiftungen unter Lebenden sind zivilrechtlich eine Form der Schenkung. Sie lösen daher keinen Vorkaufsfall aus, soweit dies nicht eigens vereinbart wurde.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 4 Rz 27 ff. |
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OGH 19.12.2002, 6 Ob 290/02 v - Umgehung von Pflichtteilsansprüchen Die "Verschiebung" von Vermögen in eine (hier: liechtensteinische) Stiftung kann eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Pflichtteilsrechts, insbesondere auch der Schenkungsanrechnung nach § 785 ABGB, darstellen. Bei Rechtsmissbrauch kann der Pflichtteilsberechtigte sowohl gegen die Stiftung als auch gegen den aus dieser Umgehung begünstigten und an dieser mitwirkenden Erben/Pflichtteilsberechtigten vorgehen.
Ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist insbesondere anhand des Stiftungszwecks, der Rechtsstellung der Stifter, der Organe und der Regelungen über die Bestimmung der Begünstigten zu beurteilen. weiterführund N.Arnold, PSG-Kommentar2, Einl Rz 21 ff. |
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OGH 12.12.2002, 6 Ob 291/02 s - Die Organstellung einer Stifterversammlung und geheime Organe Einem Gremium (zB einer Stifterversammlung), dem die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder übertragen wird, kommt ohne Hinzutritt weiterer Kompetenzen keine Organqualität zu. Ein Mitstifter, dessen Bestellungs- und Abberufungsbefugnis auf ein gemeinsames Tätigwerden mit einem weiteren Stifter beschränkt ist, ist in einem Verfahren nach § 27 PSG nicht Beteiligter und daher auch nicht rekurslegitimiert. Die ordnungsgemäße Einrichtung eines Stiftungsorgans, etwa eines Beirates, bedarf eines Mindestmaßes an Organisationsvorschriften in der Stiftungsurkunde.
ausführliche Entscheidungsbesprechung N. Arnold, RdW 2003/149; weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 14 Rz 18 ff, 50 f, § 27 Rz 27 ff |
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OGH 10.10.2002, 6 Ob 231/02 t - Bestellung des Stiftungsprüfers Die Beteiligtenstellung eines Stifters im Verfahren auf Bestellung eines Organmitgliedes hängt von der Struktur der Stiftungserklärung ab. Die Bestellung des Stiftungsprüfers erfolgt zwingend durch das Gericht. Ein Vorschlagsrecht kann dem Stifter eingeräumt werden.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 20 Rz 19 ff, § 27 Rz 28 f |
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OGH 20.6.2002, 6 Ob 120/02 v - RdW 2002/601 - Widerruf der Privatstiftung: Zuständigkeit des Außerstreitgerichts Über die Zulässigkeit des Beschlusses des Stiftungsvorstandes über die Auflösung der Privatstiftung ebenso wie über die Auflösung wegen rechtswidriger Unterlassung eines Auflösungsbeschlusses entscheidet das Gericht (als Vorfrage) im außerstreitigen Verfahren.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 35 Rz 19, § 40 Rz 6, 7 |
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OGH 7.5.2002, 7 Ob 53/02 y, RdW 2002/496 - PSG: Zur Gültigkeit der Stiftungszusatzurkunde Das Privatstiftungsrecht ermöglicht dem Stifter, seine Stiftungserklärung in zwei getrennten Urkunden zu errichten, nämlich der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde, wobei die Letztere nur errichtet werden darf, wenn hierauf in der Stiftungsurkunde hingewiesen wird. Nur die Stiftungsurkunde ist bei der Anmeldung zum Firmenbuch vorzulegen. Der Hinweis in der Stiftungsurkunde auf die Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde ist ausreichend. Es ist auch keineswegs erforderlich, dass die Stiftungszusatzurkunde zeitgleich mit der Stiftungsurkunde errichtet wird. Der Eintragung, dass eine Stiftungszusatzurkunde errichtet worden ist, kommt anders, als es § 7 Abs 1 PSG für die Stiftungsurkunde statuiert, nur deklarative Wirkung zu.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 9 Rz 22, § 10 Rz 5, 7, § 33 Rz 72 |
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OGH 31.1.2002, 6 Ob 305/01 y, RdW 2002/286 - Privatstiftung: Abberufung des Vorstandes durch Mitstifter - keine Antragslegitimation; Verbot "geheimer" Stiftungsorgane
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 5 Rz 8, § 14 Rz 16, 18 ff, § 27 Rz 28 f |
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OGH 27.9.2001, 5 Ob 228/01 t, RdW 2002/77 - Übertragung von Geschäftsanteilen an eine Privatstiftung: Anhebungsrecht des Vermieters Die Übertragung sämtlicher Aktien an eine neu errichtete Privatstiftung stellt eine sowohl rechtlich als auch
wirtschaftlich entscheidende Änderung in der Mietergesellschaft gem § 12a Abs 3 MRG dar und führt insofern zum Anhebungsrecht des Vermieters. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Stifter den Widerruf vorbehalten hat, da trotz der Möglichkeit, die Privatstiftung zur Beendigung zu bringen, diese ungeachtet dessen mit Eintragung ins Firmenbuch entstanden ist und eine Abwicklung bei allfälligem Widerruf jedenfalls ex nunc zu erfolgen hat. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, Einl Rz 19 |
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OGH 13.9.2001, 6 Ob 189/01 i, RdW 2002/83 - Privatstiftung: Nachstiftung vor Eintragung ins Firmenbuch Die Nachstiftung stellt als nachträgliche Vermögenswidmung durch den Stifter eine Form der Zustiftung dar und bedarf als zweiseitig verbindlicher Vertrag der Annahme durch die Stiftung. Die Annahme erfolgt – auch vor Eintragung der Privatstiftung ins Firmenbuch, also im Fall der so genannten „Vorstiftung“ – durch die zur Vertretung der Privatstiftung berufenen Organe.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 4 Rz 25, 27, 29, 31, § 7 Rz 5 f, § 12 Rz 68 |
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OGH 12.6.2001, 5 Ob 307/00 h, RdW 2001/746 - Übertragung von Geschäftsanteilen an eine Privatstiftung: Anhebungsrecht des Vermieters Die Übertragung von Geschäftsanteilen an eine Privatstiftung stellt jedenfalls die Übertragung der rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf einen neuen Rechtsträger, nämlich auf die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Privatstiftung dar und verwirklicht somit den Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Stifter den Widerruf vorbehalten hat.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, Einl Rz 19 |
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OGH 6.6.2001, 6 Ob 116/01 d, RdW 2001/560 - Privatstiftung: Beteiligtenstellung des Stifters bei Vorstandsbestellung
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 9 Rz 32, § 27 Rz 28 |
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OGH 16.5.2001, 6 Ob 85/01 w, RdW 2001/561 - Abberufung des Stiftungsvorstands wegen Verdachts der Untreue
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz § 9, 3 Rz 13, 15, 55 f, § 5 Rz 8, § 14 Rz 30, § 15 Rz 79, § 27 Rz 14, 18, 20, 29 |
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OGH 26.4.2001, 6 Ob 60/01 v, RdW 2001/502 - Privatstiftung: Unzulässigkeit freier Abberufbarkeit des Vorstands durch Personengesellschaft als Stifter Im Privatstiftungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Stiftungsurkunde eine jederzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch dritte Personen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens sachlicher Abberufungsgründe vorsehen kann. Dies gilt insb dann, wenn der Stifter eine Personengesellschaft ist und diese zur Abberufung berechtigt sein soll. Der Wille der Personengesellschaft kann sich vom Willen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung und dem von diesem getragenen ursprünglichen Stiftungszweck unterscheiden bzw auch in Widerspruch stehen.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 9, § 3 Rz 23, 36, 42, 56, § 5 Rz 8, § 14 Rz 61, § 15 Rz 107, 120 |
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OGH 14.12.2000, 6 Ob 278/00 a, RdW 2001/310 - Abberufung des Stiftungsvorstands wegen Interessenskollision Wenn Mitglieder des Stiftungsvorstands gleichzeitig als Stifter einer anderen begünstigten Privatstiftung deren Letztbegünstigte sind, führt dies zu einer Interessenskollision, durch die die Verfolgung des Stiftungszwecks nicht mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist und die daher einen Grund für deren vorzeitige Abberufung nach § 27 PSG bildet.
Dies gilt auch für ein weiteres Vorstandsmitglied, das gleichzeitig Vorstand der begünstigten Privatstiftung ist. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 8, § 3 Rz 56, § 4 Rz 32, § 5 Rz 8, § 15 Rz 21, 39, 41, § 23 Rz 18, § 27 Rz 24 |
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OGH 15.7.1999, 6 Ob 74/99 x, RdW 1999, 718 - Vorstand einer Privatstiftung: Geschäftsfähigkeit erforderlich Wird für ein gültig bestelltes Vorstandsmitglied einer Privatstiftung ein Sachwalter bestellt, so stellt dieser Umstand für die Abberufung durch das Firmenbuchgericht jedenfalls einen wichtigen Grund iSd § 27 Abs 2 PSG dar, wenn sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatstiftung ausdrücklich zum Inhalt der Sachwalterschaft gemacht wurden.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 9, § 4 Rz 3, § 5 Rz 8, § 15 Rz 17, 47, § 27 Rz 24 |
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OGH 29.6.1999, 1 Ob 56/99 p, RdW 1999, 719 - Kollisionskuratorbestellung bei Stiftung durch Minderjährigen Ein Kurator ist schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiv gegebenen Interessenwiderspruchs eine Gefährdung der Interessen des Minderjährigen möglich ist. Die Stiftungserklärung eines Minderjährigen fällt daher in den Anwendungsbereich des § 271 ABGB, wenn einer seiner gesetzlichen Vertreter Mitstifter ist, da eine Interessenkollision zwischen diesem und dem Minderjährigen objektiv nicht ausgeschlossen werden kann.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 29 |
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OLG Wien 31.5.1999, 28 R 244/98 b - Zur Aufsichtsratsähnlichkeit eines begünstigtendominierten Beirates und Fehlen von Mindestfunktionsperioden sowie Mehrfachstimmrecht Der Stifter kann sich als Mitglied des Stiftungsvorstands ein Mehrfachstimmrecht und das Dirimierungsrecht vorbehalten. Die Anwendbarkeit der Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 23 Abs 2 PSG auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat ist abzulehnen. Begünstigte dürfen daher im Beirat selbst dann die Mehrheit haben, wenn dieser den Stiftungsvorstand bestellt und abberuft. Eine Mindestfunktionsperiode muss nicht vorgesehen werden.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 14 Rz 69, 90, § 15 Rz 25, 63f, 71f, 75, 108 120, § 14 Rz 16, 31, § 22 Rz 2, § 24 Rz 5, § 27 Rz 3, § 28 Rz 13, 78 |
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OGH 25.2.1999, 6 Ob 332/98 m (ebenso OGH 11.3.1999, 6 Ob 331/98 i), RdW 1999, 409 - Gesetzliche Vertretung für Minderjährigen als Stifter Die Stiftungserklärung eines minderjährigen Stifters bedarf auch dann der Vertretungshandlung beider obsorgender Elternteile und der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung kein eigenes Vermögen widmet. Es ist nämlich keineswegs geklärt, ob den Stifter einer Privatstiftung eine Haftung für die Gründungskosten trifft.
Ebenso können einen minderjährigen Stifter Mitwirkungspflichten gegenüber anderen Stiftern treffen. weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 1 Rz 8 f, § 3 Rz 26 f, § 7 Rz 3 |
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OGH 26.11.1998, 6 Ob 303/98 x, RdW 1999, 208 - Keine gerichtliche Genehmigung ohne konkretes Insichgeschäft Liegt noch kein konkretes Insichgeschäft eines Vorstandes einer Privatstiftung vor, kann auch nichts vom Gericht genehmigt werden. Eine Vorabgenehmigung ohne konkreten Anlass ist nicht zulässig, da im Ergebnis nur ein höchstgerichtliches Rechtsgutachten über einen noch nicht vorliegenden Kollisionsfall angestrebt wird.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 17 Rz 94 |
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OGH 12.5.1997, 6 Ob 39/97 x, RdW 1997, 534 - Privatstiftung und Unvereinbarkeitsbestimmungen Die Installierung eines nur mit Begünstigten besetzten Beirates einer Privatstiftung, dem ua die Befugnis zur Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes ohne Beschränkung auf einen wichtigen Grund oder zur Bestimmung von Vergütungen für den Vorstand zukommt, ist infolge Interessenkollision und zur Vermeidung der Umgehung der Unvereinbarkeitsbestimmungen unzulässig.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 3 Rz 56, § 5 Rz 8, § 14 Rz 59, 68 f, 71, 75, 90, § 15 Rz 88, 98, 120 f |
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OLG Innsbruck 29.5.1996, 3 R 110/96, RdW 1996, 406 - Privatstiftung: Ruhen der Begünstigtenrechte und Ausschluss als Stiftungsvorstand Ist in der Stiftungsurkunde vorgesehen, dass die Stellung des Erstbegünstigten ruht, solange er Mitglied des Stiftungsvorstandes ist, so führt dies zum Schluss, dass die einzutragende Stiftung derzeit keine Begünstigten vorsieht und damit auch der Stiftungszweck, der ausschließlich die Unterstützung und Förderung der jeweils Begünstigten aus den Erträgnissen und der Substanz des Stiftungsvermögens beinhaltet, vereitelt ist. Eine solche Stiftungsurkunde widerspricht der zwingenden Bestimmung des § 9 Abs 1 PSG, die einen Stiftungszweck und die Bestimmung oder Bestimmbarkeit eines Begünstigten vorschreibt.
weiterführend N. Arnold, PSG-Kommentar2, § 5 Rz 4, § 15 Rz 27 |
